Vermögenswirksame Leistungen stehen fast jedem Arbeitnehmer zu, doch nur gut fünfzehn Prozent nehmen das Geschenk ihres Chefs in Anspruch. Die vermögenswirksamen Leistungen (VL) können, je nach Branche und Tarifvertrag, bis zu 40 Euro monatlich betragen. Diesen Betrag gibt es zusätzlich zum normalen Gehalt.
Vermögenswirksame Leistungen müssen angelegt werden
Die VL können jedoch nicht in Bar ausgezahlt werden, sondern müssen beispielsweise in einem Bausparvertrag angelegt werden. Ein solcher Vertrag muss eine Laufzeit von mindestens sieben Jahren haben, wobei das letzte Jahr eine Art Ruhejahr ist, in dem keine Einzahlungen mehr stattfinden. Nach sieben Jahren kann das Guthaben entweder zur freien Verfügung ausgezahlt werden, oder aber zusammen mit dem Bauspardarlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke, z.B. den Kauf oder Bau einer Immobilie, genutzt werden. Auch ist es möglich, Renovierungs- und Sanierungskosten mit dem VL-Bausparvertrag zu begleichen.
Bereits nach sechs Jahren kann zudem ein weiterer Bausparvertrag abgeschlossen werden, sodass die vermögenswirksamen Leistungen ohne Unterbrechung angelegt werden.
Vermögenswirksame Leistungen auf einem Bausparvertrag anlegen
Die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen auf einem Bausparvertrag hat entscheidende Vorteile:
- sichere Anlageform ohne Kursschwankungen
- attraktive Verzinsung von bis zu 4,0 Prozent pro Jahr
- auf Wunsch Nutzung eines zinsgünstigen Bauspardarlehens möglich
- staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage (je nach Einkommen)
Auch wenn der Name anderes vermuten lässt, muss das Guthaben nicht für den Bau oder Kauf einer Immobilie genutzt werden. Stattdessen kann das Guthaben auch ohne Bauspardarlehen ausgezahlt und für andere Zwecke wie den Kauf eines neuen Autos genutzt werden.
Höhe der vermögenswirksamen Leistungen
Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen schwankt je nach Arbeitgeber und Tarifvertrag. So erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie Beamte monatlich zwischen 6,65 Euro und 13,29 Euro, während in anderen Branchen 40,00 Euro monatlich gezahlt werden. Angaben zur Höhe der VL können dem Arbeits- oder Tarifvertrag entnommen sowie in der Personalabteilung erfragt werden. Sofern gewünscht, können die VL durch eigene Sparbeiträge ergänzt werden.
Staatliche Förderung
Auf die vermögenswirksamen Leistungen zahlt der Staat bis zu einem Jahreseinkommen von 17.900 Euro bei Alleinstehende bzw. 35.800 Euro bei Verheirateten eine Förderung in Höhe von 9,0 Prozent der VL, maximal 470 Euro jährlich. Bei einer monatlichen VL-Zahlung von 40 Euro beutetet dies jährlich 43,20 Euro zusätzlich.